Neue FATCA-Ausnahmebestimmung für Konten von Anwältinnen und Anwälten oder Notaren
Der beharrliche Einsatz des SAV zur Verteidigung des Berufsgeheimnisses im Umgang mit Klientengelderkonten hat endlich Früchte getragen: Die zuständigen Behörden der Schweiz und der USA haben am 19. Februar 2016 in Bern und am 29. Februar 2016 in Washington eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der eine Ausnahmebestimmung für Konten von Anwälten und Notaren in das FATCA-Abkommen aufgenommen wurde
FATCA Medienmitteilung 1.3.2016
FATCA Konten von Anwälten und Notaren - Vereinbarung
FATCA accounts held by lawyers or notaries agreement - agreement
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