Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Aktivmitgliedschaft
Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes ist, wer den Anwaltsberuf unabhängig oder als Angestellter bzw. Angestellte eines unabhängigen Anwalts bzw. einer unabhängigen Anwältin ausübt und Aktivmitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes ist.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 190.–.
Passivmitgliedschaft
Ein Mitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes, das den Beruf des Anwaltes bzw. der Anwältin aufgibt und Aktivmitglied des SAV war, kann Passivmitglied werden. Hier kann ein entsprechendes Antragsformular bezogen werden.
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 95.–.
Antragsformular Passivmitglied