Der Bundesrat schränkt die Rechtsberatungs-Dienstleistung gegenüber Russland mit der Übernahme des 8. Sanktionen-Pakets ein
Der Bundesrat hat entschieden, das 8. Sanktionspaket Ukraine der EU umzusetzen und hat dieses am 23.11.22 in Kraft gesetzt. Der Medienmitteilung des Seco ist zu entnehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit dabei vollständig gewahrt sei. Der SAV hat dem Seco die Frage gestellt, wie dies gemeint sei. Prof. Macel Alexander Niggli komme nämlich in seinen Gutachten (sie unten) zum Schluss, dass eine telquel Übernahme rechtsstaatlich problematisch sei. Unklarheit besteht insbesondere infolge der Unschärfe einiger Dispositionen auch bezüglich der konkreten Umsetzung. Was ist beispielsweise der genaue Anwendungsbereich von Art. 28e Abs. 2 lit. c der Verordnung? Die Antwort des Seco steht noch aus.
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