Datenschutzerklärung für das Mandatsverhältnis
Im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht, welches am 1.9.2023 in Kraft tritt, stellt der SAV seinen Mitgliedern ein Muster einer Datenschutzerklärung für das Mandatsverhältnis zur Verfügung. Dies bedeutet, dass diese Erklärung einzig für das Mandatsverhältnis gedacht ist. Für andere Kontakte sowie Websitenutzer benötigen Sie eine zusätzliche Datenschutzerklärung.
Bitte beachten: WIr machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Dokument Ihren persönlichen Umständen angepasst werden sollte. Aus diesem Grund finden sich gelb markierte Stellen. Was die grau markierten Stellen betrifft, so können diese teilweise oder ganz gestrichen, respektive ergänzt werden.
Diese Datenschutzerklärung wurde erstellt von Rechtsanwalt David Schwaninger (Blum & Grob Rechtsanwälte AG) und Rechtsanwalt Thomas Steiner (LAUX LAWYERS AG).»