Wegleitung für die Anwaltschaft für den Umgang mit KI
Künstliche Intelligenz ("KI") ist derzeit in aller Munde und soll gemäss Herstellern von Software in vielen Anwendungen stecken. Auch die Anwaltschaft nutzt vermehrt KI-Systeme, insbesondere im Zusammenhang mit Übersetzungssoftware oder mit der Analyse von grossen Datenmengen bei internen Untersuchungen für die Klientschaft oder bei Due Diligence Prozessen. Weiter kommt aber auch die sogenannte generative KI, d.h. eine KI, die Inhalte wie Bilder oder Texte selbst generiert, immer öfter zum Einsatz (so u.a. zwecks Zusammenfassens, Korrektur oder Verbesserung von Texten).
Der Vorstand des SAV hat am 14. Juni 2024 für die Anwaltschaft eine Wegleitung für den Umgang mit KI verabschiedet.
Die Wegleitung ist hier verfügbar.