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Strafprozessordnung: Bundesrat setzt Änderungen auf den 1. Januar 2024 in Kraft

Die vom Parlament im Juni 2022 beschlossenen Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 entschieden. Die Änderungen betreffen unter anderem das Strafbefehlsverfahren sowie die Opferrechte und das Entsiegelungsverfahren. Insbesondere ist zu begrüssen, dass im Gegensatz zum bundesrätlichen Entwurf, die Teilnahmerechte der Beschuldigten nicht beschränkt werden.

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Seminario «Sulla via della digitalizzazione»

La Federazione Svizzera degli Avvocati ha riscontrato un notevole interesse per i seminari intitolati 'Sulla via della digitalizzazione', finora svolti in Svizzera tedesca e francese. Si tratta di incontri in cui vengono illustrate agli avvocati le possibilità di prepararsi all'evoluzione digitale che influirà sulla professione e sul sistema... weiterlesen »

Wegleitung für die Anwaltschaft für den Umgang mit KI

Künstliche Intelligenz ("KI") ist derzeit in aller Munde und soll gemäss Herstellern von Software in vielen Anwendungen stecken. Auch die Anwaltschaft nutzt vermehrt KI-Systeme, insbesondere im Zusammenhang mit Übersetzungssoftware oder mit der Analyse von grossen Datenmengen bei internen Untersuchungen für die Klientschaft oder bei Due... weiterlesen »

Postzustellung am Wochenende: Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen

Bei Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden, soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen. Damit wird Empfängerinnen und Empfängern von Dokumenten wie Kündigungen oder Gerichtsurteilen mehr Zeit verschafft. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun soll er auf das ganze Bundesrecht... weiterlesen »