Fachanwältin SAV / Fachanwalt SAV

Das Betätigungsfeld des Fachanwalts, der Fachanwältin, deckt sich mit demjenigen eines Rechtsanwalts, einer Rechtsanwältin, ohne Fachanwaltstitel: Beide beraten Rechtsuchende in Fachfragen und vertreten diese - wenn nötig - vor Gericht.

Der Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“ garantiert indes überdurchschnittliche Kompetenz und Erfahrung. Heute gibt es in der Schweiz Fachanwälte und Fachanwältinnen für die nachfolgenden Fachgebieten:
 

Fachbereiche

Familiäre Beziehungen habe immer auch rechtliche Grundlagen und Konsequenzen. Planen beispielsweise eine Unternehmerin mit Wohnsitz in der Schweiz und ein Banker aus Dubai zu heiraten und eine Familie zu gründen, so stellen sich diverse Fragen:
Wie kann das Unternehmen für den Fall einer Scheidung geschützt werden?
Welche Regelungen betreffend den Unterhalt im Falle einer Scheidung sind vorab möglich?
Welche Risiken bestehen aufgrund der internationalen Verhältnisse?
Was geschieht mit dem Kind, wenn der Vater nach Dubai zurückzieht?

In einem solchen Fall (aber natürlich auch in anderen Fällen) ist eine sorgfältige Planung entscheidend, um die Risiken für alle Beteiligten zu minimieren. Dabei können Fachanwälte und Fachanwältinnen SAV Familienrecht helfen. Sie sind ausgewiesene Experten im Bereiche der güterrechtlichen Planung und wissen, welche Regelungen betreffend nachehelichen Unterhalt bereits vor der Ehe getroffen werden können und welche Abklärungen aufgrund der internationalen Verhältnisse sowohl betreffend vermögensrechtlicher Fragen aber auch betreffend Kinder gemacht werden sollten. Kommt es dann später doch zur Trennung, so sind es die Fachanwälte und Fachanwältinnen SAV Familienrecht, welche beim Abschluss einer Scheidungskonvention helfen können oder wissen, wie die internationale Situation zu Gunsten einer Partei bei der Prozessplanung genutzt werden kann. Schliesslich verfügen sie über grosse Erfahrung in der Führung von Scheidungsverfahren und anderen eherechtlichen Verfahren und können die Interessen ihrer Klienten entsprechend effektiv vertreten.

Ein neuer Klient meldet sich telefonisch und teilt mit, dass er vor rund drei Wochen vom Bezirksgericht das Testament seines vermögenden Vaters erhalten habe. Er sei das einzige Kind seines geschiedenen Vaters, sei aber im Testament nicht erwähnt. Sein Vater habe verfügt, dass seine Lebenspartnerin Alleinerbin sei. Er wisse nicht, was jetzt zu tun ist und ob ihm aus dem väterlichen Nachlass noch etwas zustehe, nachdem er vor fünf Jahren das Unternehmen seines Vaters zu einem sehr günstigen Preis habe übernehmen können.

Im Erbrecht sind verschiedene Verwirkungsfristen zu beachten und es kommt immer wieder vor, dass nach der Mandatsannahme innert kurzer Zeit Entscheide und Rechtsvorkehrungen getroffen werden müssen. Das Erbrecht ist geprägt von der Dispositions- und Verhandlungsmaxime. Oft geht es um hohe Vermögenswerte. Fachanwältinnen und Fachanwälte sind für solche Fälle gewappnet und in der Lage, die Interessen von Klientinnen und Klienten nach bestem Wissen und Gewissen zu wahren.

Spezialisierungskurs Strafrecht 5D

Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Haftpflichtrecht, worunter das vertragliche und ausservertragliche Haftpflichtrecht, das Strassenverkehrsrecht und weitere Spezialgesetze fallen, und Versicherungsrecht. Dazu zählen das Sozialversicherungsrecht (Unfallversicherung/SUVA, Invalidenversicherung, Pensionskasse, Arbeitslosenversicherung, Ergänzungsleistungen, Militärversicherung, AHV, Krankenversicherung, Opferhilfe) und das Privatversicherungsrecht (Versicherungen gemäss Versicherungsvertragsgesetz wie beispielsweise private Lebensversicherungen, Hausrat- oder Betriebsausfallversicherungen).

Typischer Anwendungsbereich: Unfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit

Erleidet eine Privatperson einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall, wird sie oft arbeitsunfähig. Dann sind Fragen zu den Leistungen der Unfallversicherung (Taggeld, Heilbehandlung) und zur Abgrenzung gegenüber krankheitsbedingten Beschwerden, die eine Leistungspflicht der Krankentaggeldversicherung bewirken können, zu regeln. Bei einem Stellenverlust stellen sich auch Fragen zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung und zur Koordination der Leistungen der verschiedenen Versicherungen.  

Bei längerer Erwerbsunfähigkeit sind Rentenansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen (IV, Pensionskasse, Unfallversicherung), ebenso eine allfällige Integritätsentschädigung der Unfallversicherung.

Regelmässig auch zu prüfen ist eine Haftung des Unfallverursachers und sind die entsprechenden Ansprüche zu regeln. Dabei kommen auch Zahlungen für eine Beeinträchtigung in der Hausarbeit in Frage. Je nach Ausgangslage gebietet sich zur Klärung der Haftungssituation eine frühzeitige anwaltliche Vertretung im Strafverfahren gegen Unfallbeteiligte.

Insbesondere bei längerfristigen Beeinträchtigungen ist daher die frühzeitige Konsultation einer Fachanwältin oder eines Fachanwaltes sinnvoll. So ist oft auch besser gewährleistet, dass medizinische Abklärungen, die für die Anspruchssituation erhebliche Bedeutung haben können, sachgerecht abgewickelt werden. Besteht eine Haftung des Unfallverursachers, gehen grundsätzlich auch die Anwaltskosten als Schadensposition zulasten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

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